Grundsätzlich wird der neue IFRS Leasing Standard auf jedes Miet- bzw. Leasingverhältnis anwendbar sein, welches die neue Leasingdefinition erfüllt. Die vom Anwendungsbereich ausgeschlossenen Fälle sowie die anzuwendenden Standards sind nachfolgend dargestellt.
Nicht im Anwendungsbereich sind: | IFRS Standard: |
Leasingverhältnisse, die das Recht zur Entdeckung und Verarbeitung natürlicher Ressourcen (z. B. Mineralien, Öl, Erdgas und ähnliche nicht-regenerative Ressourcen) übertragen | IFRS 6 |
Leasingverhältnisse über biologische Vermögenswerte | IAS 41 |
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, die im Anwendungsbereich von IFRIC 12 liegen | IFRIC 12 |
Immaterielle Vermögenswerte beim Leasinggeber | IFRS 15 |
Immaterielle Vermögenswerte beim Leasingnehmer | Wahlrecht |
Wie erkennt man nun ein Leasingverhältnis, welches nach dem neuen Standard zu bilanzieren ist? Wie kann man es von einem Dienstleistungsvertrag unterscheiden? Wie ist ein Vertrag zu behandeln, der sowohl eine Leasing- wie auch eine Servicekomponente beinhaltet? Auf alle diese Fragen gibt die folgende Beitragsreihe Antwort. Leasingdefinition Teil 1 weiterlesen